Antrag auf Erlass des Selbstbehalts für psychologische Beratung

Für ordentliche Studierende der ÖH Leoben werden jährlich sechs Beratungseinheiten (die 1. gesamt und fünf weiter mit einem Selbstbehalt von 20€) bei unseren Projektpartner:innen gefördert. Für sozial bedürftige Studierende oder für Studierende in finanziellen Notlagen kann hier der Erlass des Selbstbehalts für geförderte Einheiten beantragt werden.

Richtlinie:

  • ordentliches Studium an der MUL zum Zeitpunkt an dem die Beratungseinheit in Anspruch genommen wurde
  • Rechnungsdatum der Honorarnote liegt bei der Einreichung nicht länger als 4 Monate (120 Tage) zurück
  • soziale Bedürftigkeit
Persönliche Daten
Kontodaten für Refundierung
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